Gesetzliche Prüfungen für alle Fahrzeuge | NFZ Berngau

Gesetzliche Prüfungen für Kfz- und Nutzfahrzeuge

HU und AU, UVV, Gasanlagenprüfung, ATP-Wiederholungsprüfung

Als Werkstatt sind wir natürlich Stützpunkt für gesetzlich vorgeschriebene Untersuchungen am Fahrzeug. Die Prüfungen sorgen dafür, damit sich Ihr Fahrzeug im verkehrssicheren Zustand befindet und Gefahrenquellen oder Mängel rechtzeitig erkannt und behoben werden können.

Ihr klarer Vorteil, bei der Hauptuntersuchung in der Werkstatt

Sollten Mängel bei der HU festgestellt werden, können diese sofort und unkompliziert, gleich vor Ort, repariert werden. Somit haben Sie Ihr Kraftfahrzeug schnell wieder einsatzbereit.

Wir prüfen:

  • Pkw
  • Lkw
  • Transporter, Kastenwagen
  • Wohnmobil, Wohnanhänger
  • Transportkälteanlagen
  • Agrarfahrzeuge, Traktoren
  • Gasanlagen
  • Heizpilze, Katalytöfen, Grill (z.B. Weber) und gasbetriebene Freizeitgeräte

 

Hier gelangen Sie zu den Prüfterminen.

 

Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung

Der Gesetzgeber schreibt in fahrzeugspezifischen Intervallen eine wiederkehrende Hauptuntersuchung vor (umgangssprachlich auch TÜV genannt).

Was wird gemacht, bei der HU/AU?

Der Untersuchungsumfang ist genau festgelegt und umfasst alle sicherheitsrelevanten Bauteile am Fahrzeug, gemäß StVZO.

Dazu gehören: Beleuchtung, Bremsen, Lenkung, Fahrwerk, Räder, Scheiben und Karosserie, etc.

HU-Plakette, wir sind TÜV und Dekra Partner

Folgende Termine gelten für die einzelnen Fahrzeuggattungen:

  • PKW: 36 Monate/24 Monate
  • Taxis und Mietfahrzeuge: 12 Monate/12 Monate
  • Anhänger bis 750 kg: 36 Monate/24 Monate
  • Anhänger bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht und Wohnanhänger: 24 Monate/24 Monate
  • LKW bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht: 24 Monate/24 Monate
  • LKW über 3,5 t zul. Gesamtgewicht: 12 Monate/12 Monate
  • Omnibusse (mehr, als 8 Fahrgastplätze): 12 Monate/12 Monate

Was viele nicht wissen oder vergessen: Die Unfallverhütungsvorschrift!

Gewerblich genutzte Fahrzeuge unterliegen der jährlichen UVV-Pflicht. Bei Nichterfüllung droht ein Bußgeld. Mehr zum Thema Unfallverhütungsvorschrift, finden Sie im Reiter UVV.

Bei Lkw ab 7,5 Tonnen ist halbjährlich die SP (Sicherheitsprüfung) durchzuführen. Mehr zum Thema erfahren Sie im Reiter SP.

Gasanlagenprüfung im Reisemobil - NFZ Werkstattzentrum Berngau

Bei einem Wohnmobil ist die Gasprüfung Bestandteil der HU (TÜV). Ohne bestandene Gasanlagenprüfung - wird keine HU-Plakette angebracht.

Laut Vorschrift ist die Gasanlagenprüfung, kurz GAP, alle 2 Jahre Pflicht.

Der Betreiber der Gasanlage handelt eigenverantwortlich, gerade deshalb sollte hier ein besonderes Augenmerk darauf liegen.

Gastanks müssen nach 10 Jahren erneuert werden (abhängig vom Alter und der alten Richtlinie).

Auch Schläuche, Druckregler müssen grundsätzlich, spätestens nach 10 Jahren erneuert werden.

Gas ist nur sicher, wenn alle Komponenten richtig verbaut, gesichert, geprüft und in funktionsfähigem Zustand sind!

Gasprüfung und Reparatur unter einem Dach

Wir prüfen Ihr Gassystem auf poröse Stellen und können die defekten Bauteile gleich, im Zuge der Prüfung, erneuern.

Das spart Ihnen Zeit und mit nur einem Werkstattbesuch, sind Ihre gasbetriebenen Geräte wieder auf dem neuesten Stand.

Auch für eine Neuabnahme einer Gasanlage sind Sie bei uns richtig. Wir sind bevollmächtigt, ein neues, gelbes Prüfheft auszustellen.

Wir prüfen:

  • Wohnmobil
  • Wohnanhänger
  • Caravan
  • gasbetriebene Freizeitgeräte (Kühlschrank, Wasserboiler, Heizungen, Grills, Heizpilze, Katalytöfen).

Ihr Wohnmobil rundum versorgt - im NFZ Werkstattzentrum Berngau

Natürlich erhalten Sie bei uns den kompletten Werkstattservice , alle Nachrüstungen und Umbauten, für Ihr Reisemobil. Weitere Informationen finden Sie auf der Wohnmobil-Hauptseite, unsere Partner finden Sie hier.

Gasanlagenprüfung (GAP) im NFZ Werkstattzentrum Berngau - das wird alles zur Prüfung benötigt...

Wir sind Webasto Servicepartner. Standklimaanlage, Standheizung, Kühlschränke, Kochen ohne Gas

Wir sind Eberspächerpartner: Standheizung, Standklima, Kühlschränke, portable Lösungen

Wir sind Dometic-Servicepartner und Dometic Händler im Raum Neumarkt.

ATP-Prüfung

Weitere Informationen in Kürze...

UVV-Prüfung, die Unfallverhütungsvorschrift nach DGUV Vorschrift 70

Seit 01. Mai 2014 gibt es UVV-relevante Vorschriften zum Thema Arbeitsschutz. Diese gilt es zwingend, jährlich einzuhalten, ansonsten droht ein Bußgeld.

Welche Fahrzeuge sind betroffen?

Gewerblich genutzte:

  • Pkw
  • Lkw
  • Speziallastkraftwagen (Feuerwehr, Kommunalfahrzeuge, Zugmaschinen, Krafträder)
  • Anhängerfahrzeuge
  • Dienstwagen mit privater Nutzungsmöglichkeit

Gerade auch Fuhrparkleiter sind betroffen!

Wird die UVV-Prüfung nicht vorgenommen, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar. Bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Begehung, kann dem Fuhrparkleiter eine Geldbuße drohen (lt. PDF-Datei zwischen 2.500 Euro und 10.000 Euro).

Was gehört alles zur UVV-Prüfung?

Wichtige Informationen zur Unfallverhütungsvorschrift finden Sie hier, im PDF.

 

 

Dichtheitsprobe

Mehr Informationen in Kürze...

SP - Sicherheitsprüfung

Mehr Informationen in Kürze...

Wir sorgen für Ihre Sicherheit!

Gasanlagenprüfung, HU/AU, UVV, ATP im NFZ Werkstattzentrum Berngau, bei Neumarkt

Zusammen mit TüV, Dekra, KÜS, GTÜ, Kisc - einfach Termin vereinbaren, unter: Tel: 09181-4622210.

Sie finden uns direkt im Gewerbegebiet Ziegelhöhe in Berngau, Anfahrt über Mühlweg 3, direkt an der Staatsstraße St. 2238.

Weitere Anbindungen:

  • Bundesstraße B299, auf St. 2238
  • Bundesstraße B8, auf St. 2238, Neumarkt i.d. OPf., Richtung Freystadt
  • Bundesstraße B8, Postbauer-Heng, Richtung Tyrolsberg nach Berngau
  • Autobahn A3, Regensburg/Nürnberg, Ausfahrt Nr. 92 - Neumarkt i.d.OPf.
  • Autobahn A9, München/Nürnberg, Ausfahrt Nr. 56 - Hilpoltstein, Landkreis Roth
  • Autobahn A9, Ausfahrt Nr. 55 - Allersberg

Hinweis: Keine Haftung für Aktualität und vollständige Richtigkeit der Angaben - bitte Informieren Sie sich bei den jeweiligen Prüfstellen, über spezielle, nötige Termine für Ihr Fahrzeug.

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