AGB

 

Bedingungen für die Ausführung von Arbeiten an Kraftfahrzeugen,

Anhängern, Aggregaten und deren Teilen und für Kostenvoranschläge
Unverbindliche Empfehlung des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. (ZDK)

  • Stand: 26.10.2021
  • Angebotserstellung:
    Das Angebot wird anhand eines unzerlegten Fahrzeuges erstellt. An Angebote halten wir uns 5 Werktage gebunden.
    Der Mehr-Aufwand für schwer zugängliche Bauteile und erschwertes Arbeiten, z.B. aufgrund von Rost, sind nicht im Angebotspreis enthalten. Dies kann im Vorfeld noch nicht abgeschätzt werden.
  • Wir erledigen Ihren Auftrag unverzüglich und zuverlässig, ebenso sind wir auf Ihre Zuverlässigkeit angewiesen. Wir möchten Ihnen auch weiterhin günstige Stundensätze bieten können. Bitte beachten Sie deshalb:
    Unsere Werkstattrechnungen sind sofort fällig. Bitte bezahlen Sie bar, oder per EC-Karte, bei Abholung Ihres Fahrzeuges.
  • Hinweis im Versicherungsfall: Wir können leider nicht direkt mit Ihrer Versicherung abrechnen. Unsere Werkstattrechnung richtet sich an Sie, als Auftraggeber. Diese wird bei uns (bei Fahrzeugabholung) bezahlt und Sie können die Rechnung dann bei Ihrer Versicherung einreichen. Auf die Höhe der Rückerstattung Ihrer Versicherung haben wir keinen Einfluß. Sollte der Betrag von unserer berechneten Leistung abweichen, ist trotzdem, der von uns berechnete Betrag fällig.
  • Rücksendungen und Rückabwicklungen kosten Zeit und Geld. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass Sonderbestellungen und nicht rückgabefähige Artikel per Vorkasse bezahlt werden müssen. Sobald wir Ihren Zahlungseingang erhalten haben, werden Ihre Artikel umgehend bestellt.
  • Dem Auftrag liegen unsere Stundensätze und AGB´s zu Grunde:
    Aushang in unseren Geschäftsräumen, in der Dialogannahme und auf www.nfz-berngau.de.
    Bei Fahrzeugen ab ca. 10 Jahren können Mehrkosten entstehen (Teilebeschaffung, schwergängige Bauteile, Porösität und Verschleiß)!
    Abrechnung und Bezahlung wöchentlich, bei längerer Auftragsdauer.
  • Angelieferte Teile (nur in Sonderfällen, z.B. Oldtimer und ältere Fahrzeuge):
    Für angelieferte Teile durch den Kunden, übernehmen wir keine Garantie, Haftung und keine Gewährleistung! Ebenfalls nicht, für die gewünschte Funktionsweise und auch nicht für daraus entstehende Schäden, ggf. auch an anderen Fahrzeugkomponenten. Die berechnete Arbeitszeit und Leistungen der NFZ Werkstattzentrum Berngau GmbH sind in diesem Fall trotzdem zu bezahlen.
    Unsere Stundensätze teilen wir Ihnen gerne auf Anfrage mit, bzw. finden Sie diese in unseren Geschäftsräumen.
  • Abweichender Auftraggeber/Fahrzeug-, halter, -eigentümer:
    Ich bin befugt, Werkstattleistungen, am o.g. Fahrzeug durchführen zu lassen. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Bezahlung unserer Serviceleistungen!
  • Datenschutz:
    Ich bin einverstanden, dass meine Personen- und Fahrzeugbezogenen Daten in den Systemen der NFZ Werkstattzentrum Berngau GmbH, gem. DSGVO gespeichert werden und für Auftragsausführung auch weitergegeben werden müssen, siehe Datenschutzverordnung auf www.nfz-berngau.de/Datenschutz und in unseren Geschäftsräumen.
  • Kundenannahmezeiten:
    Mo.-Fr. 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr und nach Vereinbarung. Samstags geschlossen. Aufträge außerhalb der Geschäftszeiten: Mo-Fr. ab 18.00 Uhr zzgl. 25% Aufschlag. Sonn- und Feiertage 50% Aufschlag.
  • Bauteile Ihres Fahrzeuges:
    Kosten für Teile, die altersbedingt während der Reparatur defekt gehen und die dadurch entstandene Mehrarbeit sind vom Kunden zu tragen, inkl. Beschaffungsaufwand und allen entstandenen Kosten.
  • Abholung und Bezahlung:
    Die Bezahlung ist nur in bar oder per EC-Karte möglich. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir Ihr Fahrzeug erst nach vollständiger Bezahlung der Rechnung herausgeben können.
    Für Fahrzeuge, die nach Fertigstellungsmeldung oder bei Nichterreichbarkeit des Kunden, über den 5. Tag nicht abgeholt werden, müssen wir ab dem 6. Tag eine Standgebühr berechnen. Pro weiteren Tag/Fahrzeug: 10,00 € inkl. MwSt.
    Fahrzeugabholung Mo.-Fr. bis spätestens 15.30 Uhr. 
  • Pauschalen Die Berechnung von Kleinteil-, Beschaffungs- und Entsorgungspauschalen richten sich prozentual, nach Auftragswert und Umfang, diese sind noch nicht im Angebotspreis enthalten. Durch COVID-19 sind alle Werkstätten verpflichtet, die Fahrzeuge und Kontaktgegenstände, vor und nach dem Werkstattbesuch zu desinfizieren, hier fällt eine Pauschale in Höhe von 17,85 € (inkl. 19% MwSt.) an.
  • Werkvertrag: Die Reparatur/Fehlersuche kann zum Erfolg und zur Fehlerbehebung führen, hierfür übernehmen wir keine Garantie/Kosten/Haftung.
  • Erfüllungsort ist unser Firmensitz in Berngau - NFZ Werkstattzentrum Berngau GmbH!
  • Gewährleistung: 12 Monate, außer Verschleißteile, Gewaltschäden und unsachgemäßer Gebrauch. Verschleiß fällt nicht in die Garantie/Gewährleistung.
  • Rechnungen für Garantiearbeiten, über unsere Service-Partner (Webasto, Eberspächer, Kerstner, BTS, etc.), werden von uns direkt, mit Ihnen als Kunde, abgerechnet. Sollte der Hersteller zu Ihren Gunsten einer Erstattung zustimmen, erhalten Sie den Betrag von uns zurückerstattet, sobald dieser von unserer Partnerfirma auf unserem Konto gutgeschrieben ist. Auf die Entscheidung haben wir keinen Einfluß, ebenfalls nicht auf die max. Höhe und den Zeitpunkt der Rückerstattung. Unsere Werkstattrechnung ist trotzdem vollständig zu bezahlen.
  • Wohnmobil: Das Fahrzeug muss frostsicher an uns übergeben werden. Wassertanks, Boiler, wasserführende Leitungen bitte entleeren/entlüften. Flüssigkeiten, die Frostschäden verursachen können müssen abgelassen, Komponenten entlüftet werden. Für Frostschäden übernehmen wir keine Haftung!
  • Garantie/Gewährleistung für Wohnmobilzubehör: Der Großhändler entscheidet über die Erstattung des defekten Bauteils, diese leiten wir an den Kunden weiter. Die Kosten für den Ein-/Ausbau müssen dennoch vom Kunden getragen werden (für den Einbau/Ausbau entstehen keine Garantie/Gewährleisungsansprüche).
  • Haftungsausschluß: Für Fahrzeuge, die nach Fertigstellungsmeldung nicht sofort abgeholt werden und Fahrzeuge, die auf Kundenwunsch bei uns stehen bleiben, bis die Ersatzteile eintreffen, über nehmen wir keine Haftung. Schäden am Fahrzeug, z.B. Frostschäden, Schäden höherer Gewalt, Diebstahl, Vandalismus, Anfahrschäden, Schäden durch Dritte, etc.! Schäden jeglicher Art sind von der Haftung ausgeschlossen! Sollte das Fahrzeug bei uns auf dem Hof stehen bleiben, erklärt sich der Kunde ausdrücklich damit einverstanden.

 

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